AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von ePatrol e.U.
Stand: Juni 2025
Artikel I. Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1.01 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte, die zwischen dem
Einzelunternehmens ePatrol e.U. , FN 650740x (Inhaber: Ing. Karel Stanev), Raingasse 8/1, 4060 Leonding (nachfolgend
„ePatrol“ oder „Lieferant“ oder „Vermieter“ oder „Diensteanbieter“ genannt), und dessen Kunden/Auftraggeber (nachfolgend
„Kunde“ oder „Vertragspartner“ genannt) abgeschlossen werden. Sie finden Anwendung auf alle Bestellungen, Aufträge und
Leistungen, die von ePatrol erbracht werden, es sei denn, es wurden ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen
getroffen.
Die Kontaktaufnahme mit uns kann schriftlich per Post, per E-Mail (info@epatrol.at) oder telefonisch (+43 699 1100 3811)
erfolgen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber unternehmerischen Vertragspartnern und gelten nicht gegenüber Verbrauchern
im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Diese AGB gelten sowohl für das gegenständliche Rechtsgeschäft als auch für
alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen
darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Website (www.epatrol.at). Auf
Wunsch werden diese dem (zukünftigen) Vertragspartner auch gerne übermittelt.
Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder
Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht
ausdrücklich widersprechen. Vertragserfüllungshandlungen seitens ePatrol gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden
Bedingungen.
Abschnitt 1.02 Vertragsgegenstand
ePatrol bietet GPS-Tracking-Systeme sowie dazugehörige Software- und Webservices, samt damit zusammenhängen
Wartungs- und Schulungsdienstleistungen, sowie die dafür erforderliche Hardware (GPS-Geräte) an. Die bereitgestellten
Dienste umfassen unter anderem die Erfassung, Visualisierung und Auswertung von GPS-Daten, die von den gelieferten
Geräten erhoben werden. Die Nutzung erfolgt über eine internetbasierte Plattform, oder Apps die den Kunden zur Verfügung
gestellt werden.
Abschnitt 1.03 Änderungen der AGB
ePatrol ist berechtigt, diese AGB bei Bedarf zu ändern, insbesondere bei Anpassungen an neue gesetzliche Anforderungen
oder Änderungen im Leistungsangebot. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig, spätestens jedoch 30 Tage
vor deren Inkrafttreten, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht, gelten die
Änderungen als akzeptiert. ePatrol wird den Kunden auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen eines Schweigens in
der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs gelten die bisherigen AGB fort.
Artikel II. Angebote und Vertragsabschluss
Abschnitt 2.01 Freibleibende Angebote und Unverbindlichkeit der Angebote
Alle von ePatrol veröffentlichten Angebote, sei es auf der Website, in Broschüren, Katalogen oder anderen
Werbematerialien, sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines
Vertragsangebots durch den Kunden dar und sind kein rechtlich bindendes Angebot von ePatrol.
Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im
Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen
Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen
sind, hat der Vertragspartner – sofern der Vertragspartner diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns
bekannt zu geben, damit wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen können. Verletzt der Vertragspartner diese Obliegenheit,
sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Abschnitt 2.02 Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag kommt zustande, wenn ePatrol das schriftliche oder elektronische Angebot des Kunden in Form einer
Auftragsbestätigung annimmt, oder ePatrol die bestellte Ware liefert oder die vereinbarte Dienstleistung erbringt. Reagiert
ePatrol nicht auf eine Bestellung/ein Angebot des Kunden (etwa durch eine Bestell- oder Auftragsbestätigung) oder beginnt
ePatrol nicht mit der Leistungserbringung, kommt kein Vertrag zustande. ePatrol kann die Annahme einer Bestellung/eines
Angebotes des Kunden ohne Angabe von Gründen verweigern.
Abschnitt 2.03 Annahmefrist für Angebote
Angebote des Kunden sind für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Zugang bei ePatrol bindend, sofern nicht ausdrücklich eine
andere Frist vereinbart wurde.
Falls ePatrol dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreitet, ist dieses 14 Tage gültig, sofern keine andere Frist
angegeben wird.
Abschnitt 2.04 Vertragsunterlagen
Die Vertragsunterlagen umfassen diese AGB sowie alle zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen, die im Rahmen des
Vertragsabschlusses getroffen wurden. Der Vertragstext wird von ePatrol gespeichert und dem Kunden auf Anfrage
zugänglich gemacht.
Abschnitt 2.05 Änderungen oder Ergänzungen
ePatrol ist nicht verpflichtet, nachträglichen Änderungswünschen (dh nach Angebotsannahme bzw. nach
Vertragsabschluss) nachzukommen. Nach Vertragsabschluss bzw. Angebotsannahme sind Änderungen oder Ergänzungen
nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Artikel III. 3. Leistungsbeschreibung
Abschnitt 3.01 Beschreibung der Dienstleistungen
ePatrol bietet GPS-Tracking-Systeme sowie dazugehörige Dienstleistungen an, die eine internetbasierte Plattform und
mobile App umfassen. Diese Plattform ermöglicht die Erfassung, Visualisierung und Auswertung von GPS-Daten, die durch
die von ePatrol bereitgestellte Hardware (z. B. GPS-Tracker) erhoben werden.
(a) Die Hauptdienstleistungen umfassen:
- Echtzeit-Ortung: GPS-Tracking und Aufzeichnung von Fahrzeugen oder anderen beweglichen Objekten.
- Reporting und Auswertungen: Erstellung von Routenauswertungen, Statistiken und Berichten, die über die Plattform
exportiert werden können. - Systemwartung und Updates: Bereitstellung technischer und funktionaler Updates für Software, Geräte und Zubehör.
- Speicherung von Daten: Sicherung der erhobenen GPS-Daten auf einem Server gemäß den geltenden
Datenschutzvorschriften für eine Gesamt-Aufbewahrungszeit von zumindest 12 Monaten ab Aktivierung. Die
Aufbewahrungszeit kann auf Wunsch des Kunden schriftlich geändert werden.
Abschnitt 3.02 Lizenzumfang und Nutzung
Der Kunde erhält eine einfache, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Werknutzungsbewilligung an
der Software und Plattform von ePatrol. Dieses Werknutzungsbewilligung ist auf die vertraglich vereinbarte Dauer
beschränkt und dient ausschließlich dem vorgesehenen Zweck, nämlich der Verfolgung und Verwaltung von Fahrzeugen
oder Flotten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software, Hardware oder sonstige Dienstleistungen von ePatrol an Dritte zu
übertragen, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig bereitzustellen.
Die Nutzung der Plattform ist nur in Verbindung mit den von ePatrol bereitgestellten Geräten und SIM-Karten gestattet. Eine
Nutzung mit Drittanbieter-Hardware oder außerhalb der vereinbarten Bedingungen ist ausdrücklich untersagt.
Der Kunde verliert die Werknutzungsbewilligung an der Software und Plattform, wenn er mit fälligen Zahlungen im
Rückstand ist. ePatrol ist für diesen Fall berechtigt, für die Dauer des Zahlungsrückstandes, den Zugang zur Software und
Plattform zu deaktivieren.
Abschnitt 3.03 Einschränkungen der Nutzung
Der Kunde ist verpflichtet, die von ePatrol zur Verfügung gestellten Dienste, Software, Plattform, Leistungen und Hardware
rechtmäßig und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften zu verwenden.
Insbesondere ist Folgendes untersagt:
- Veränderung, Dekompilierung oder sonstige Manipulation der Software.
- Entfernung oder unsachgemäße Verwendung von SIM-Karten, die in den Geräten integriert sind.
- Weitergabe von Zugangsdaten an unbefugte Dritte.
ePatrol behält sich das Recht vor, den Zugriff auf die Plattform zu sperren, wenn der Kunde gegen diese Verpflichtungen
verstößt oder die Nutzung die Sicherheit des Systems gefährdet.
Abschnitt 3.04 Updates, Upgrades und Weiterentwicklung
ePatrol entwickelt seine Software und Dienstleistungen kontinuierlich weiter. Funktionale Updates sowie Upgrades der
Software und der Plattform werden regelmäßig (sofern zweckmäßig und/oder erforderlich) bereitgestellt, um den
Funktionsumfang zu verbessern oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
ePatrol informiert den Kunden rechtzeitig über wesentliche Änderungen, die die Nutzung wesentlich beeinflussen könnten.
Abschnitt 3.05 Systemverfügbarkeit und Wartung
(a) Systemverfügbarkeit:
- ePatrol ist bestrebt, eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform und der Software von 98 % pro Jahr zu
gewährleisten.
(b) Geplante Wartungsarbeiten:
- ePatrol führt regelmäßige Wartungsarbeiten durch, die zu temporären Unterbrechungen der Plattform führen können.
- Der Kunde wird rechtzeitig über geplante Wartungsfenster informiert, sofern dies technisch und organisatorisch möglich ist.
(c) Unvorhergesehene Störungen:
- ePatrol haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle der Plattform oder der mobilen App, die durch externe Faktoren
verursacht werden, z. B.: - Störungen bei Mobilfunkanbietern oder Internetprovidern
- Technische Probleme mit Drittanbietersystemen
- Cyberangriffe
- Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Stromausfälle, Krieg, Pandemien oder Epidemien, …)
(d) Pflichten des Kunden:
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine stabile Internetverbindung und die notwendige Hardware und Software
bereitzuhalten, um die Plattform nutzen zu können. Insbesondere benötigt der Kunde ein kompatibles Endgerät (Computer,
Tablet, Smartphone) sowie die regelmäßige Aktualisierung der bereitgestellten Software auf die neueste Version. - Einschränkungen, die aus nicht erfüllten technischen Anforderungen des Kunden resultieren, begründen keine Haftung
oder Gewährleistungsansprüche gegenüber ePatrol.
Abschnitt 3.06 Softwarebereitstellung und Zugangsdaten
Die von ePatrol bereitgestellte Software ist für mobile Endgeräte in den gängigen App-Stores (iOS, Android) verfügbar. Der
Kunde kann die Software über die offiziellen Plattformen kostenlos herunterladen und auf seinen Geräten installieren.
Nach dem erfolgreichen Download erhält der Kunde von ePatrol entweder persönlich im Zuge der örtlichen Installation oder
per E-Mail die individuellen Zugangsdaten, um sich auf der Plattform anzumelden und die Dienste in vollem Umfang zu
nutzen.
Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten sicher aufzubewahren und keinem Dritten zugänglich zu machen.
Abschnitt 3.07 Fahrtenbuch-Funktion und Datenverwaltung
ePatrol bietet eine digitale Fahrtenbuch-Funktion, die es dem Kunden ermöglicht, Fahrten automatisch zu erfassen, zu
dokumentieren und auszuwerten. Die Nutzung dieser Funktion erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.
- Finanzamt Konformität: Die Fahrtenbuchdaten werden gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben manipulationssicher
aufgezeichnet. ePatrol übernimmt jedoch keine wie immer geartete Haftung dafür, dass die Fahrtenbuchdaten den
Anforderungen der Finanzbehörden entsprechen und von den Finanzbehörden akzeptiert werden. - Datenkontrolle: Der Kunde ist verantwortlich, die Fahrtenbuchdaten regelmäßig zu prüfen und zu exportieren, um
sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen vorliegen. - Datenlöschung: Fahrtenbuchdaten werden in der Regel für 12 Monate gespeichert, sofern nicht mit dem Kunden schriftlich
eine andere Vereinbarung getroffen wird. Danach erfolgt eine automatische und unwiderrufliche Löschung, sofern keine
anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. - Änderung oder Manipulation: Nachträgliche Änderungen an bestehenden Fahrteinträgen können, wenn überhaupt, nur im
Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens erfolgen. Der Kunde hat kein Recht darauf, dass nachträgliche Änderungen an
bestehenden Fahrteinträgen erfolgen können. ePatrol ist nicht verpflichtet, Wünschen/Aufträgen des Kunden auf
nachträgliche Änderungen von bestehenden Fahrteinträgen nachzukommen. Sofern dennoch auf Wunsch/Auftrag des
Kunden nachträgliche Änderungen vorgenommen werden, trägt der Kunde das diesbezügliche Risiko, insbesondere für
allfällige Rechtsfolgen, und ist jegliche Haftung von ePatrol ausgeschlossen. Der Kunde hält ePatrol diesbezüglich schad-
und klaglos. Bei der Zusatzfunktion „Trennung Privat- und Dienstfahrt“ werden bei Aktivierung des „Privatmodus“ keine
Ortungsdaten aufgezeichnet und können diese auch nicht nachträglich hergestellt werden oder auf eine Dienstfahrt
umgestellt oder in ein Fahrtenbuch aufgenommen werden.
Die Nutzung der Fahrtenbuch-Funktion setzt eine gültige Lizenz und eine aktive Internetverbindung voraus.
Abschnitt 3.08 Technische Änderungen und Weiterentwicklung
- Leistungsanpassungen:
ePatrol ist jederzeit ohne Vorankündigung berechtigt, technische Änderungen und Weiterentwicklungen an seinen Diensten
vorzunehmen, sofern diese keine wesentliche Einschränkung der vereinbarten Leistung bedeuten.
- Mögliche Gründe für Änderungen:
Technische Anpassungen können insbesondere erfolgen aufgrund von:
-
- Sicherheits- und Funktionsupdates für Software & Hardware
- Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anforderungen
- Optimierungen der Systemstabilität oder Leistung
- Informationspflicht:
- ePatrol wird Kunden über wesentliche Änderungen oder Einschränkungen der Leistung rechtzeitig informieren.
- Kein Anspruch auf bestimmte Funktionen:
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter technischer Funktionen, sofern
diese nicht ausdrücklich vertraglich zugesichert wurden. - Falls wesentliche Funktionen entfallen, hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung innerhalb von
30 Tagen nach Mitteilung der Änderung.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter technischer Funktionen, sofern
Artikel IV. Lieferung und Leistungsumfang
Abschnitt 4.01 Lieferbedingungen
Die Lieferung der von ePatrol bereitgestellten Hardware (z. B. GPS-Tracker) erfolgt gemäß den im Vertrag vereinbarten
Bedingungen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde die Hardware von ePatrol
käuflich (gegen Bezahlung des Kaufpreises laut jeweils aktuell gültiger Preisliste von ePatrol). Sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab dem Sitz von ePatrol oder einem von ePatrol bestimmten Standort.
Preisangaben verstehen sich ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und
Versicherung gehen zu Lasten des Kunden/Auftraggebers.
Bei einer Lieferung werden die Versandkosten separat ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht anders
vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und offensichtliche
Mängel zu überprüfen.
Abschnitt 4.02 Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. ePatrol ist
bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die durch:
- Unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Verkehrsbehinderungen/Staus/Sperre von Verkehrsrouten),
- Lieferverzögerungen durch Vorlieferanten oder Hersteller, oder
- fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden, eintreten.
Falls die Lieferung aus den oben genannten Gründen verzögert wird, wird ePatrol den Kunden unverzüglich informieren.
Abschnitt 4.03 Gefahrübergang
Bei Versendung geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, den
Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über. Sofern
ePatrol die Ware direkt beim Kunden installiert, geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung mit erfolgter
Installation auf den Kunden über.
Der Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.
Abschnitt 4.04 Teillieferungen
ePatrol ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Jede Teillieferung kann separat in
Rechnung gestellt werden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
Abschnitt 4.05 Eigentum/Eigentumsvorbehalt
Für den Fall, dass ePatrol die Hardware ausnahmsweise leihweise zur Verfügung stellt (beispielsweise für eine Testphase),
ist ePatrol ist berechtigt, vor Übergabe/Versendung der Hardware an den Kunden vom Kunden eine Kaution in Höhe des
Bruttokaufpreises laut Preisliste von ePatrol pro Gerät zu verlangen und mit der Übergabe/Versendung bis zum Einlangen
der Kaution zu warten. Die Kaution verfällt und verbleibt bei ePatrol, wenn der Kunde die Hardware nicht mängel- und
beschädigungsfrei fristgerecht nach Vertragsbeendigung bzw. Beendigung der Testphase an ePatrol
zurückgegeben/zurückgesendet hat (wobei das Einlangen bei ePatrol maßgeblich ist). Darüber hinausgehende Ansprüche
von ePatrol bleiben unberührt. ePatrol ist berechtigt, die Kaution auch zur Deckung aller anderen gegen den Kunden
bestehenden Forderungen und Ansprüche heranzuziehen, etwa für fällige Entgelte, offene Versand- und Lieferkosten, offene
Mahnspesen, Verzugszinsen, Schadenersatzansprüche, oder falls die zurückgesendete Hardware beschädigt oder
unbrauchbar ist, etc. Die Kaution wird nicht verzinst. Die Kaution wird dem Kunden, sofern sie nicht mit offenen
Forderungen/Ansprüchen aufgerechnet wird, nach Rückgabe/Rücksendung des jeweiligen Hardware-Gerätes durch
Überweisung auf das vom Kunden bekanntzugebende Bankkonto bei einer inländischen Bank zurückerstattet.
Eigentumsvorbehalt (bei Kauf der Hardware):
Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser
Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der
Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die
Kaufpreisforderung des Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Kunde hat uns von der Eröffnung
des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. Wir sind
berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden
zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt
nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir
freihändig und bestmöglich verwerten.
Abschnitt 4.06 Installation und Inbetriebnahme
Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Installation und Inbetriebnahme der Hardware durch
Fachpersonal des Unternehmens ePatrol.
Der Kunde sichert zu, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Fahrzeug, in welchem die Installation des GPS-Trackers
erfolgen soll, dafür geeignet und störungs- und fehlerfrei, insbesondere ohne offene Fehlermeldungen laut Boardcomputer,
ist. Sofern die nicht der Fall sein sollte und sich daraus Schäden oder sonstige Nachteile ergeben, ist die diesbezügliche
Haftung von ePatrol ausgeschlossen. ePatrol ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, mittels Diagnosegerät via OBD/OBD2
Schnittstelle Fehler am Fahrzeug auszulesen und dem Kunden vor der Installation wesentliche Fehlermeldungen mitzuteilen.
ePatrol ist berechtigt, im Falle vorhandener Fehler oder Fehlermeldungen die Installation solange zu verweigern, bis der
Kunde die Fehler behoben hat und ePatrol schriftlich (zB per E-Mail) die vollständige Behebung der Fehler mitgeteilt hat. Der
diesbezügliche Mehraufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
Für den Fall, dass infolge der Installation des GPS-Trackers an der Sache (am Fahrzeug) auftritt bzw. über den
Boardcomputer eine Fehlermeldung erscheint, ist der Kunde bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüche verpflichtet, umgehend ePatrol zu verständigen und dieser die Behebung des Fehlers/der
Fehlermeldung zu ermöglichen.
Sofern der Kunde dies wünscht und ePatrol dem nicht widerspricht, kann die Installation auch durch den Kunden selbst oder
durch vom Kunden beauftragte Dritte erfolgen (nachfolgend „Selbstinstallation“ genannt). Der Kunde versichert für den Fall
der Selbstinstallation, dass er die Installation ausschließlich durch Fachpersonal, welches über die entsprechenden
Fähigkeiten und Kenntnisse und die allenfalls erforderlichen Berechtigungen verfügt, vornehmen lassen wird. Bei
Selbstinstallation ist jegliche Haftung von ePatrol für Schäden, die durch unsachgemäße oder fehlerhafte Installation oder
Bedienung entstehen, ausgeschlossen.
Abschnitt 4.07 Testphase für Neukunden
Neukunden haben die Möglichkeit im Fall einer Selbstinstallation, die Produkte und Dienstleistungen von ePatrol im Rahmen
einer kostenreduzierte Testphase kennenzulernen. Die Dauer der Testphase wird individuell vereinbart, beträgt jedoch in der
Regel zwei Monate, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Für den Fall, dass der Kunde die Installation und nach Beendigung der Testphase die Deinstallation des GPS Trackers selbst
vornimmt, werden dem Kunden durch ePatrol keine Installationskosten verrechnet.
Bei einer Installation durch eine Fachkraft von ePatrol wird für die Installation durch ePatrol der Pauschalbetrag laut aktueller
Preisliste in Rechnung gestellt. Die aktuell gültige Preisliste wird dem Kunden jederzeit auf Wunsch zugesandt.
Die Testphase und die Nutzungsmöglichkeit durch den Kunden beginnt frühestens nach Bezahlung der Kaution, der halben
Installationskosten und des gegebenenfalls für die Testphase festgelegten Abo-Preises. Für den Fall, dass der Kunde nicht
spätestens eine Woche vor Ende der Testphase schriftlich bekanntgibt, dass er keine Verlängerung wünscht, geht das
Testabonnement nach Ende der Testphase in ein reguläres Abonnement, welches monatlich kündbar ist, über.
Nach Ablauf der Testphase hat der Kunde folgende Möglichkeiten:
- Die Nutzung durch den Erwerb einer gültigen Lizenz fortzusetzen oder die erhaltene Hardware auf eigene Kosten
fristgerecht zurückzusenden. - Erfolgt die Rückgabe der Hardware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Testphase, behält sich ePatrol das Recht
vor, dem Kunden den Kaufpreis für die Hardware gemäß aktueller Preisliste von ePatrol in Rechnung zu stellen bzw. die
vorhandene Kaution einzubehalten. - Die Testphase stellt kein verbindliches Kaufangebot dar. Der Kunde erhält während dieser Phase lediglich eine zeitlich
begrenzte Nutzungsmöglichkeit, ohne jegliche Verpflichtung zum Vertragsabschluss.
Abschnitt 4.08 Montage und Installation
Die Installation der von ePatrol bereitgestellten Hardware erfolgt ausschließlich auf Verantwortung und Risiko des Kunden.
Bei Selbstinstallation gilt Folgendes:
- ePatrol übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße oder fehlerhafte Installation entstehen.
- Garantieansprüche des Fahrzeugherstellers: Der Kunde ist verpflichtet, vor der Selbstinstallation eigenständig zu prüfen,
ob der Einbau der Hardware die Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber dem
Fahrzeughersteller/Fahrzeughändler beeinträchtigt. Sollten durch die Selbstinstallation diesbezügliche Garantie- oder
Gewährleistungsansprüche verloren gehen, haftet ePatrol dafür nicht. - Funktionsprüfung: Der Kunde ist nach der Installation verpflichtet, umgehend die Funktionsfähigkeit des Systems zu testen
und etwaige Mängel oder Störungen unverzüglich an ePatrol zu melden.
ePatrol übernimmt bei der Selbstinstallation keine wie immer geartete Haftung, insbesondere nicht für allfällige
Auswirkungen der Hardware-Installation auf die elektronischen Systeme des Fahrzeugs oder für damit verbundene Garantie-
oder Gewährleistungsverluste gegenüber dem Fahrzeughersteller/Fahrzeughändler.
Artikel V. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Abschnitt 5.01 Preise und Steuern
Alle von ePatrol angegebenen Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Transport-, Verpackungs-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und
Versicherung werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Abschnitt 5.02 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Zahlung wie folgt zu leisten:
- SEPA-Lastschriftverfahren
- Banküberweisung
Der Kunde ermächtigt ePatrol, Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA Lastschriften einzuziehen und weist sein
Kreditinstitut an, die von ePatrol auf sein Konto gezogenen SEPA Lastschriften einzulösen. Der Kunde verpflichtet sich, die
diesbezüglich allenfalls erforderlichen gesonderten Erklärungen/Formulare gegenüber seinem Kreditinstitut und ePatrol
abzugeben.
Bei Zahlungsverzug ist ePatrol in jedem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz per anno
zu berechnen (im Sinne des § 456 UGB). . Darüber hinaus trägt der Kunde sämtliche durch den Verzug entstandenen
Kosten, wie Mahngebühren, Inkassokosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen
Rechtsanwaltskosten.
Abschnitt 5.03 Mahn- und Inkassogebühren
Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich ePatrol das Recht vor, pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €
12,90 netto zu erheben. Für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses werden dem Kunden zusätzlich pro Halbjahr € 5,00
berechnet. Nach erfolgloser Mahnung können offene Forderungen an ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei übergeben
oder gerichtlich geltend gemacht werden.
Abschnitt 5.04 Vorauszahlung und Sicherheitsleistungen
ePatrol ist berechtigt, für alle Lieferungen und Leistungen ohne Angabe von Gründen Vorauszahlungen oder angemessene
Sicherheiten zu verlangen, insbesondere bei Neukunden oder Kunden mit eingeschränkter Kreditwürdigkeit.
Abschnitt 5.05 Sonderkonditionen und Rabatte
Etwaige Sonderkonditionen oder Rabatte, die dem Kunden gewährt werden oder zugesagt wurden, gelten nur, solange keine
Zahlungsverzögerungen oder andere Vertragsverletzungen vorliegen. Im Falle eines Zahlungsverzugs erlöschen alle
gewährten Rabatte rückwirkend, und die ursprünglich vereinbarten Preise werden fällig.
Abschnitt 5.06 Wertsicherung und Anpassung der Entgelte
(a) Wertsicherung gemäß Verbraucherpreisindex (VPI)
Sämtliche mit dem Kunden vereinbarten Entgelte, sämtliche Entgelte laut Preisliste von ePatrol sowie sämtliche in diesen
AGB genannten Geldbeträge sind wertgesichert nach dem VPI 2020 (bzw. für den Fall, dass dieser einmal nicht mehr
verlautbart werden sollte, nach dem an seine Stelle tretenden Index) und werden dementsprechend wertangepasst. Als
Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Innerhalb von zwei Monaten
nach Vertragsabschluss erfolgt keine Wertanpassung. Im Übrigen erfolgt die Wertanpassung jeweils mit Beginn des
nächsten Kalenderjahres, wobei der Kunde vorab über die Wertanpassung schriftlich informiert wird (zB per E-Mail oder
durch Rechnungsaufdruck). Ausnahme: Leistet der Kunde eine Vorauszahlung für die Dauer eines Jahres, wird die
Wertanpassung erst mit Ablauf des Vorauszahlungszeitraumes, dh. mit Beginn der nächsten Vertragsperiode,
vorgenommen.
Wird die Wertanpassung unterlassen, stellt dies keinen Verzicht auf die Wertsicherung dar, und kann diese zu jedem
Zeitpunkt nachgeholt werden.
(b) Kündigungsrecht bei Entgelterhöhung
ePatrol ist berechtigt, die Preise und Entgelte ohne Angabe von Gründen zu erhöhen. Allfällige Entgelterhöhungen wird
ePatrol dem Kunden zumindest vier Wochen vor Inkrafttreten der Erhöhung mitteilen. Falls eine über eine bloße
Wertsicherung gemäß vorherigem Abschnitt hinausgehende Erhöhung der Entgelte erfolgt, hat der Kunde das Recht, seinen
Vertrag mit Inkrafttreten der Änderung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Stornogebühr zu kündigen. Die
Kündigung muss in schriftlicher Form vor Inkrafttreten der Entgelterhöhung bei ePatrol eingehen. Die Kündigung wird mit
Inkrafttreten der Entgelterhöhung wirksam. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde auch keine Leistungen und Dienste von
ePatrol mehr in Anspruch nehmen und die Plattform nicht mehr nutzen.
(c) Kontakt für Kündigungen & Anfragen
ePatrol e.U., Raingasse 8/1, 4060 Leonding, Österreich
+43 699 1100 3811 | info@epatrol.at
Artikel VI. Vertragslaufzeit und Kündigung
Abschnitt 6.01 Mindestvertragslaufzeit
Jahresabonnement: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate ab dem Datum des
Vertragsbeginns. Der Vertragsbeginn ist entweder der Liefertermin der Hardware oder der Zeitpunkt der ersten Nutzung der
Plattform, je nachdem, was zuerst eintritt.
Monatsabonnement: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 2 Monate ab dem Datum des
Vertragsbeginns. Der Vertragsbeginn ist entweder der Liefertermin der Hardware oder der Zeitpunkt der ersten Nutzung der
Plattform, je nachdem, was zuerst eintritt.
Abschnitt 6.02 Automatische Verlängerung
Beim Jahresabonnement: Wird der Vertrag nicht spätestens ein Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einer der
Parteien schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Für die automatische
Verlängerung gelten dieselben Kündigungsfristen.
Beim Monatsabonnement: Der Vertrag ist unbefristet. Der Vertrag ist monatlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
einem Monat jeweils zum Monatsletzten kündbar.
Abschnitt 6.03 Kündigung durch den Kunden
Der Kunde kann den Vertrag unter Einhaltung der oben genannten Fristen schriftlich kündigen. Die Kündigung muss
eindeutig und unter Angabe der betroffenen Vertragsnummer erfolgen.
Kündigungen durch Kunden sind zu richten an:
ePatrol e.U., Raingasse 8/1, 4060 Leonding, Österreich, info@epatrol.at
Abschnitt 6.04 Außerordentliche Kündigung durch ePatrol
ePatrol ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger zu kündigen.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Zahlungsverzug des Kunden, trotz Nachfristsetzung von zumindest 1 Woche, oder wiederholter Zahlungsverzug des
Kunden - Vertragswidrige oder gesetzwidrige Nutzung der Plattform oder Hardware durch den Kunden.
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse. - Verstöße gegen datenschutzrechtliche oder andere gesetzliche Vorgaben.
Abschnitt 6.05 Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund
Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der Frist mit sofortiger Wirkung kündigen. Einen
wichtigen Grund stellt es insbesondere dar, wenn ePatrol die vertraglich vereinbarten Leistungen dauerhaft und trotz
angemessener Nachfristsetzung von zumindest 4 Wochen nicht erbringt.
Abschnitt 6.06 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit der Beendigung des Vertrages enden alle Nutzungsrechte an der Plattform sowie an der bereitgestellten Software. Der
Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung keinen Zugriff mehr auf die aufgezeichneten
und gespeicherten Daten hat und wird selbst dafür sorgen, alle Daten, die er weiterhin benötigt, rechtzeitig vor
Vertragsbeendigung zu sichern.
ePatrol ist nicht verpflichtet, die aufgezeichneten und gespeicherten Daten nach Beendigung des Vertrages weiter zu
speichern und dem Kunden zur Verfügung zu stellen; ePatrol ist berechtigt, diese Daten unmittelbar nach
Vertragsbeendigung unwiederbringlich zu löschen.
Abschnitt 6.07 Schriftformerfordernis
Alle Kündigungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung bedürfen der Schriftform. Eine
Übermittlung per E-Mail ist ausreichend, sofern der Zugang eindeutig nachgewiesen werden kann.
Artikel VII. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Abschnitt 7.01 Pflichten von ePatrol
ePatrol verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen und Produkte in einem funktionsfähigen Zustand
bereitzustellen und die Plattform für den Kunden zugänglich zu machen.
Zu den wesentlichen Pflichten von ePatrol gehören:
- Bereitstellung der Plattform: Sicherstellung der Verfügbarkeit der GPS-Daten und der Funktionalität der Plattform gemäß
den vertraglichen Vereinbarungen. - Wartung und Updates: Durchführung von regelmäßigen Wartungen, Updates und Sicherheitsmaßnahmen, sofern und
soweit dies aus Sicherheitsgründen und/oder zur Aufrechterhaltung der Funktionalität der Software und Hardware
erforderlich ist. - Kundensupport: Bereitstellung von technischem Support während der Geschäftszeiten per E-Mail, Support Anfrage über
Ticket-System oder Telefon. Der Kundensupport ist – im Falle von Störungen oder Verlust von Zugangsdaten – von Montag
bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar. Supportanfragen und
Fragen zur Benutzung des Systems (ausgenommen Störungen oder Verlust von Zugangsdaten) sind ausschließlich per E-
Mail (unter Angabe einer Telefonnummer für Rückrufe und Beschreibung des Problems) zu richten an: support@epatrol.at - Der Support umfasst grundlegende technische Hilfestellungen bei der Nutzung der Plattform und Hardware, sofern und
soweit es sich um rasch beantwortbare (und nicht um aufwendige oder umfangreiche bzw. die individuellen Systeme des
Kunden betreffende) Supportanfragen handelt sowie allgemeine Anfragen zu den Dienstleistungen von ePatrol. Erweiterter
oder umfangreicher Support ist davon nicht umfasst und wird gemäß der jeweils aktuell gültigen Preisliste von ePatrol
gesondert verrechnet. ePatrol ist bemüht, auf Supportanfragen so rasch wie möglich zu reagieren, behält sich jedoch eine
Reaktionszeit von bis zu 48 Stunden vor. - Datenspeicherung: Sicherung der erhobenen Daten gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften und den
vertraglichen Vereinbarungen für die maximale Dauer von zwölf Monaten, sofern nichts anderes schriftlich mit dem Kunden
vereinbart wurde. - ePatrol ist berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren, wenn dies für Wartungsarbeiten oder zur
Behebung technischer Probleme erforderlich ist. Der Kunde wird in solchen Fällen rechtzeitig informiert, sofern dies möglich
ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, aus einer vorübergehenden Sperre bzw, vorübergehenden Nichtverfügbarkeit des
Systems und der Plattform, Ansprüche, welcher Art auch immer, gegen ePatrol abzuleiten.
Abschnitt 7.02 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die von ePatrol bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen ausschließlich im Rahmen der
vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.
Zu den wesentlichen Pflichten des Kunden gehören:
- Rechtmäßige Nutzung: Nutzung der Plattform, Software und Hardware nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke und im
Einklang mit geltendem Recht. Der Kunde ist verpflichtet, vor Installation und Beginn der Nutzung die rechtliche Zulässigkeit
des Einsatzes der von ePatrol zur Verfügung gestellten Plattform, Software und Hardware für den vom Kunden gewünschten
Anwendungsbereich und vom Kunden beabsichtigten Zweck zu prüfen und sicherzustellen und hält ePatrol diesbezüglich
schad- und klaglos. ePatrol weist darauf hin, dass insbesondere die Überwachung von Personen ohne deren Einwilligung
(zB bei Mitarbeitern), in der Regel rechtlich unzulässig sein wird. Der Kunde verpflichtet sich, alle diesbezüglich
erforderlichen Einwilligungen Betroffener und alle erforderlichen Genehmigungen (zB von Behörden, Betriebsrat) einzuholen
und alle rechtlichen Vorgaben und Vorschriften, insbesondere persönlichkeitsrechtlicher, datenschutzrechtlicher und
arbeitsrechtlicher Natur, zu befolgen. Die Klärung der rechtlichen Zulässigkeit der GPS-Ortung im Anwendungsbereich des
Kunden ist ausdrücklich nicht vom Leistungsumfang von ePatrol umfasst. - Sicherer Umgang mit Zugangsdaten: Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sicher
aufzubewahren und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch der
Zugangsdaten ist ePatrol unverzüglich zu informieren. - Regelmäßige Kontrolle: Der Kunde ist verpflichtet, die Funktionalität der Systeme regelmäßig zu überprüfen und
Auffälligkeiten unverzüglich an ePatrol zu melden. - Prüfung und Sicherstellung der rechtlichen Zulässigkeit
Abschnitt 7.03 Verantwortlichkeit des Kunden für Verstöße
Der Kunde haftet uneingeschränkt für Schäden oder Verluste, die aus der missbräuchlichen Nutzung der Plattform oder aus
der Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten entstehen. Dazu gehören auch Schäden, die durch unbefugte Dritte aufgrund
unsachgemäßer Weitergabe von Zugangsdaten entstehen.
Abschnitt 7.04 Verbotene Handlungen
Es ist dem Kunden untersagt:
- Die Software oder Hardware von ePatrol zu dekompilieren, zu verändern oder anderweitig zu manipulieren.
- Die bereitgestellten Dienstleistungen und Produkte ohne Zustimmung von ePatrol an Dritte weiterzugeben oder zu
übertragen. - Die Systeme für rechtswidrige Zwecke (z. B. unbefugte Überwachung) zu nutzen.
Abschnitt 7.05 Rechte von ePatrol
ePatrol behält sich das Recht vor:
- Den Zugriff auf die Plattform vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen die vertraglichen Pflichten verstößt oder
eine Gefahr für die Sicherheit des Systems besteht. - Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Vertragsbedingungen den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Abschnitt 7.06 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, ePatrol alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die für die Erbringung der
vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch die
Nichtbereitstellung dieser Informationen entstehen, gehen nicht zulasten von ePatrol.
Der Kunde ist verpflichtet, ePatrol zur Installation bzw. Deinstallation der Hardware den erforderlichen Zugang und Zugriff auf
die jeweiligen Fahrzeuge zu ermöglichen.
Abschnitt 7.07 Technische Voraussetzungen und Verantwortung des Kunden
- Eigene Verantwortung für kompatible Endgeräte:
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm genutzten Endgeräte, Fahrzeuge und IT-Systeme mit den ePatrol-
Diensten kompatibel sind.
- Notwendige technische Voraussetzungen:
- Eine stabile Internetverbindung ist erforderlich, um den Dienst vollständig nutzen zu können.
- Die Kompatibilität der verwendeten Hardware (z. B. GPS-Tracker, SIM-Karten) liegt in der Verantwortung des
Kunden. - Falls Drittanbieter-Netzwerke (z. B. Mobilfunknetze) für den Service erforderlich sind, übernimmt ePatrol keine
Garantie für die Netzverfügbarkeit.
- Pflicht zur regelmäßigen Wartung & Updates:
- Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Software-Updates durchzuführen, um die volle Funktionsfähigkeit der
Dienste zu gewährleisten. - Falls der Kunde Updates oder Wartungsmaßnahmen unterlässt, übernimmt ePatrol keine Haftung für daraus
resultierende Einschränkungen oder Schäden.
- Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Software-Updates durchzuführen, um die volle Funktionsfähigkeit der
- Haftung bei fehlerhafter Nutzung:
- ePatrol übernimmt keine Verantwortung für Fehlfunktionen, die durch unsachgemäße Installation oder Nutzung
entstehen. - Der Kunde trägt das Risiko, wenn durch seine Endgeräte fehlerhafte Datenaufzeichnungen oder
Verbindungsprobleme auftreten.
- ePatrol übernimmt keine Verantwortung für Fehlfunktionen, die durch unsachgemäße Installation oder Nutzung
Artikel VIII. Gewährleistung und Haftung
Abschnitt 8.01 Gewährleistung
ePatrol gewährleistet, dass die gelieferten Produkte und Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Übergabe den vertraglich
vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
Sofern und soweit in diesem Abschnitt nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die für beidseitige Unternehmergeschäfte
anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe.
Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden
Mangels dar.
Zur Mängelbehebung sind uns zumindest zwei Versuche einzuräumen.
Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die
Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Mängel am Liefergegenstand, die der Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung
festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich nach Übergabe, spätestens binnen 7 Tagen, an uns
schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen binnen angemessener Frist ab Entdecken, längstens binnen 7 Tagen,
angezeigt werden.
Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender
Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen,
soweit dies nicht unzumutbar ist.
Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom Kunden an uns zu retournieren.
Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der Kunde.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden, wie etwa das Fahrzeug, nicht in
technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind,
soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
Im Falle eines berechtigten Mangels hat ePatrol das Recht, nach eigener Wahl entweder:
- Den Mangel zu beseitigen (Verbesserung, Reparatur),
- Ersatz zu liefern (Ersatzlieferung), oder
- Eine angemessene Preisminderung zu gewähren.
Der Kunde verliert seine Ansprüche auf Gewährleistung und Schadenersatz für Mängel, wenn er die Hardware
unsachgemäß verwendet, manipuliert oder die Bedienungshinweise missachtet hat.
Abschnitt 8.02 Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
ePatrol haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch ePatrol verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.
ePatrol übernimmt keine Haftung für Störungen oder Ausfälle, die durch Dienste von Drittanbietern (z. B. Mobilfunknetz,
Internetprovider) verursacht werden.
Die Haftung von ePatrol ist auf den direkten Schaden und maximal auf den Kaufpreis/das Entgelt für die betroffene Ware
oder Dienstleistung begrenzt. Unsere Haftung ist der Höhe nach beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls
durch uns abgeschlossenen betrieblichen Haftpflichtversicherung.
Eine Haftung für reine Vermögensschäden, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste
oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung
übernommen haben.
Diese Haftungsausschlüsse umfassen auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Subunternehmer, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem
Kunden – zufügen.
Schadenersatzansprüche des Kunden gegen uns sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu
machen.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung,
Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung
durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den
Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich
die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen
Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer,
Betriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der
Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die
Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
Abschnitt 8.03 Haftung für Fahrtenbuch-Funktion
(a) Keine Garantie für Anerkennung durch Steuerbehörden:
Das elektronische Fahrtenbuch von ePatrol ist ein Hilfsmittel zur Fahrtenbuchführung, ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen
Anforderungen. ePatrol übernimmt keine wie immer geartete Haftung dafür, dass die Fahrtenbuchdaten den Anforderungen
der Finanz- und Steuerbehörden entsprechen und von den Finanz- und Steuerbehörden akzeptiert werden. Der Kunde bleibt
allein für die Korrektheit und Vollständigkeit aller erfassten Fahrteninformationen verantwortlich.
(b) Technologische Einschränkungen:
Aufgrund technischer Gegebenheiten kann eine fehlerfreie Erfassung nicht garantiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, die
erfassten Standorte und Kilometerstände regelmäßig zu überprüfen und mit Tank- oder Werkstattbelegen abzugleichen.
(c) Fristen für Beanstandungen:
Beanstandungen zu erfassten Fahrten müssen zeitnah schriftlich (zB per E-Mail an: support@epatrol.at) an den ePatrol-
Kundensupport gesendet werden für weitere Diagnose.
Ältere Fahrten sowie im Privatmodus gefahrene Fahrten können nicht nachträglich korrigiert werden.
(d) Verantwortung für Datensicherung:
Die Sicherung und Archivierung der Fahrtenbuchdaten liegen allein beim Kunden. ePatrol übernimmt keine Haftung für
Datenverluste oder fehlende Nachweise.
Abschnitt 8.04 Verantwortung des Kunden
Der Kunde trägt die Verantwortung für:
- Datensicherung: Regelmäßige Sicherung der von ihm generierten und gespeicherten Daten, um Datenverluste zu
vermeiden. ePatrol haftet nicht für Datenverluste, die durch fehlende Sicherungen entstehen. - Einhaltung der Nutzungsvorgaben: Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Hardware oder durch die
Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen oder Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Vorgaben und
Anordnungen entstehen, fallen in die Verantwortung des Kunden.
Abschnitt 8.05 Haftung bei höherer Gewalt
ePatrol haftet nicht für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden. Dazu zählen insbesondere:
- Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme)
- Krieg, Unruhen oder Terrorakte
- Streiks oder Lieferengpässe bei Vorlieferanten
- Technische Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs von ePatrol (z. B. Blackout, Ausfälle von Mobilfunk- oder
Internetsystemen) - Cyberangriffe
- Pandemien, Epidemien (z. B. Lockdowns)
- behördliche Maßnahmen (z. B. Ausfuhrverbote)
Abschnitt 8.06 Sonderfall: Haftung für Datenverluste
Im Falle eines Datenverlustes ist die Haftung von ePatrol auf die Wiederherstellung solcher Daten beschränkt, die durch den
Kunden in geeigneter Weise gesichert wurden. Eine Haftung für Datenverluste, die durch unsachgemäße Handhabung oder
die Nichteinhaltung von Sicherheitsvorgaben des Kunden oder mangelnde Datensicherung des Kunden entstehen, ist
ausgeschlossen.
Abschnitt 8.07 Haftungsausschluss für Fahrtenbuch-Daten und Systemintegrität
- Haftungsausschluss bei Hardware- oder Manipulationsproblemen
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Funktionsfähigkeit der Hardware regelmäßig zu überprüfen. Falls das GPS-Gerät
defekt ist, abgesteckt wird oder aus anderen technischen Gründen keine Fahrten erfasst, übernimmt ePatrol keine Haftung
für fehlende oder fehlerhafte Datenaufzeichnungen. - Haftungsausschluss für steuerliche Folgen:
- ePatrol haftet unter keinen Umständen für Schäden, steuerliche Nachteile oder sonstige finanzielle Nachteile oder
rechtliche Folgen, wie etwa Steuernachzahlungen, Strafen, Verzugs- und Anspruchszinsen, etc., die aus fehlerhaften oder
unvollständigen Fahrtenbuchaufzeichnungen resultieren. - Die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße und vollständige Fahrtenbuchführung liegt beim Kunden.
- ePatrol haftet unter keinen Umständen für Schäden, steuerliche Nachteile oder sonstige finanzielle Nachteile oder
Abschnitt 8.08 Haftung für externe Dienstleister
- Keine Garantie für Drittanbieter-Dienste:
- ePatrol nutzt für die Bereitstellung seiner Dienste Netzwerke, Server und Infrastrukturen von Drittanbietern (z. B.
Mobilfunknetze). ePatrol übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Störungen, die auf Probleme dieser Drittanbieter
zurückzuführen sind.
- ePatrol nutzt für die Bereitstellung seiner Dienste Netzwerke, Server und Infrastrukturen von Drittanbietern (z. B.
- Einschränkungen durch externe Abhängigkeiten:
Die Leistung der ePatrol-Dienste kann durch folgende externe Faktoren beeinflusst werden:
-
- Netzwerkstörungen oder Ausfälle von Mobilfunkanbietern
- Beeinträchtigungen von GPS-Signalen durch Gebäude, Wetter oder technische Störungen
- Probleme bei Serveranbietern, die nicht in der Kontrolle von ePatrol liegen
- Keine Haftung für Verfügbarkeitsprobleme:
- ePatrol übernimmt keine Gewähr für eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit seiner Dienste, sofern diese von
externen Faktoren abhängt. - Ersatzansprüche oder Vertragsstrafen aufgrund von Unterbrechungen oder Verzögerungen durch externe
Dienstleister sind ausgeschlossen.
- ePatrol übernimmt keine Gewähr für eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit seiner Dienste, sofern diese von
- Informationspflicht bei größeren Störungen:
- ePatrol wird Kunden über längere oder schwerwiegende Störungen schnellstmöglich informieren.
- Falls ein Dienst über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht nutzbar ist, kann der Kunde eine angemessene
Preisminderung verlangen.
Artikel IX. Datenschutz und Geheimhaltung
Abschnitt 9.01 Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
ePatrol verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG).
Bezüglich Fahrzeugdaten und GPS-Ortung gilt Folgendes: Der Kunde wird darauf hingewiesen, bei der GPS-Ortung alle
produktspezifischen Übertragungsdaten (je nach erworbenem Paket, beispielsweise Fahrzeugdaten, Kennzeichen, Name/ID
des Fahrers, Position, Geschwindigkeit, Fahrt- und Pausenzeiten, Betriebszustand, Ladestand, etc.) auf Servern von ePatrol
gespeichert werden. Der Kunde entscheidet, durch Auswahl und Buchung des entsprechenden Pakets bzw. durch
gesonderten individuellen Aufrag an ePatrol, welche Daten ePatrol verarbeitet und speichert. ePatrol verarbeitet und
speichert diese Daten im Auftrag und auf Weisung des Kunden (ePatrol wird, sofern der Kunde eine entsprechende Weisung
erteilt, die Verarbeitung und Speicherung von GPS- und Fahrzeugdaten auch umgehend wieder unterlassen und diese
Daten löschen). Die Daten werden dem Kunden zugänglich gemacht und sind von diesem über die Software abrufbar. Der
Kunde ist dafür verantwortlich, die Rechtmäßigkeit dieser Datenverarbeitung zu prüfen und sicherzustellen, die sich allenfalls
ergebenden Informationspflichten (z. B. gegenüber Mitarbeitern oder einem Betriebsrat) einzuhalten und die allenfalls
erforderlichen Genehmigungen (zB durch die Datenschutzbehörde, Betriebsrat, etc.) einzuholen. Der Kunde verpflichtet sich,
jegliche Vorgehensweise im Zusammenhang mit GPS-Ortung nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften
vorzunehmen. Eine Haftung von ePatrol für Versäumnisse oder ein Fehlverhalten des Kunden ist ausgeschlossen. Der
Kunde darf mit Hilfe der Produkte von ePatrol gewonnene Informationen ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers
keinem Dritten zur Verfügung stellen. Handlungen oder Schlussfolgerungen, die der Kunde aufgrund der Daten trifft sind in
dessen alleiniger Verantwortung; ePatrol trifft diesbzüglich keine Verantwortung oder Haftung.(a) Zweck der Verarbeitung:
- Es werden nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die zur Vertragserfüllung, zur Durchführung und Abwicklung
unserer Leistungen, zur Bereitstellung der Plattform und zur Abwicklung von Zahlungen (falls technisch implementiert)
erforderlich sind oder die uns der Kunde freiwillig zur Verfügung stellt.
(b) Kategorien von Daten:
- Verarbeitet werden personenbezogene Daten, die unter folgende Kategorien fallen: Name/Firma,
Geschäftsanschrift/Adresse, Kontaktdaten (zB E-Mail-Adresse, Tel. Nr., Fax-Nr.), Beruf/Berufsbezeichnung, Geschlecht,
Geburtsdatum, Ansprechperson, Zahlungsinformationen (zB Bankverbindung, Kreditkartendaten), UID-Nummer,
Firmenbuchnummer, Bestelldaten, Fahrzeugdaten (zB Fahrzeug-ID, Marke, Type, Kennzeichen, Erstzulassung, Antriebsart,
Leistung,…), GPS-Daten der vom Kunden genutzten Geräte (Position mit Uhrzeitzuordnung, Strecken- und Fahrtverlauf,
Geschwindigkeit, Betriebszustand, Ladestand/Tankstand, Fahrt- und Pausenzeiten, Fahrleistung, Verbrauch, Kilometerstand,
Reichweite, Motorölstand, technische Daten und Fahrzeugdaten, die aus der Bordelektronik ausgelesen werden,…), Daten
aus Support-Anfragen (siehe unten Abschnitt 9.07).
(c) Datenweitergabe an Dritte:
- ePatrol ist berechtigt, personenbezogene Daten an Dritte (z. B. Mobilfunkanbieter, Hosting-Provider) weiterzugeben, soweit
dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
Dies ist bei Bedarf notwendig um technischen Support abwickeln zu können. Eine weitergehende Übermittlung erfolgt nur mit
ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder auf Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen.
Abschnitt 9.02 Zustimmung zur Datennutzung und Widerruf
Der Kunde erteilt mit Vertragsschluss seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Punkt
9.01. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Ein Widerruf der Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten kann jedoch die Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen einschränken oder unmöglich machen (sofern nicht eine weitere Rechtsgrundlage für die
Einwilligung vorliegt). In einem solchen Fall bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet.
Abschnitt 9.03 Verarbeitung von GPS- und Standortdaten
(a) Erfassung und Speicherung:
- ePatrol speichert GPS-Daten ausschließlich für die Dauer des vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraums.
(b) Pflichten des Kunden:
- Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, Angehörigen oder andere Personen, die Fahrzeuge mit GPS-Geräten
nutzen, über die Erhebung und Verarbeitung von GPS-Daten sowie über ihre Rechte (z. B. Auskunft, Löschung) zu
informieren und vor Beginn der Nutzung der Dienste alle erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen einzuholen.
(c) Widerrufsmöglichkeit:
- Der Kunde kann die Erfassung und Speicherung von Standortdaten jederzeit schriftlich widerrufen. ePatrol weist darauf
hin, dass dadurch die Nutzung der Dienstleistungen erheblich eingeschränkt oder unmöglich werden kann.
Abschnitt 9.04 Geheimhaltungspflichten
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen
Informationen, einschließlich technischer, geschäftlicher oder finanzieller Daten, streng vertraulich zu behandeln und nicht an
Dritte weiterzugeben.
(a) Pflichten des Kunden:
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (z. B. Benutzername und Passwort) sicher aufzubewahren und keinem
Dritten zugänglich zu machen. Im Falle eines Verlusts oder eines unbefugten Zugriffs ist ePatrol unverzüglich zu informieren.
(b) Dauer der Geheimhaltung:
- Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.
Abschnitt 9.05 Rechte des Kunden
Der Kunde bzw. der Betroffene hat das Recht auf:
(a) Auskunft:
- Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.
(b) Berichtigung und Löschung:
- Berichtigung unrichtiger Daten und Löschung seiner Daten (sofern keine berichtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen)
(c) Datenübertragbarkeit:
- Herausgabe seiner personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.
(d) Beschwerde:
- Der Kunde kann sich bei der Datenschutzbehörde beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner
Daten gegen die DSGVO verstößt.
Abschnitt 9.06 Kontakt für Datenschutzanfragen
Datenschutzanfragen sind zu richten an:
ePatrol e.U.
Raingasse 8/1, 4060 Leonding, Österreich
+43 699 1100 3811 | privacy@epatrol.at
Abschnitt 9.07 Datenverarbeitung bei Support-Anfragen
(a) Welche Daten werden erfasst?
Wenn Sie unseren Kundensupport per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular kontaktieren, verarbeiten wir Ihre
personenbezogenen Daten, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Dazu gehören:
- Name, Firmenname, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
- Inhalt der Anfrage (z. B. Fehlerbeschreibung, Vertragsfragen)
- Falls erforderlich: Vertrags- oder Gerätedaten zur Fehleranalyse
(b) Zweck der Verarbeitung
- Bearbeitung und Dokumentation Ihrer Anfrage
- Verbesserung unseres Kundenservices (Analyse häufiger Anfragen)
- Nachverfolgung von Problemen oder Beschwerden
(c) Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) – wenn die Anfrage mit Ihrem Vertrag in Verbindung steht
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) – bei allgemeinen Support-Anfragen
(d) Speicherdauer
- Support-Anfragen werden für bis zu 3 Jahre gespeichert, sofern keine längeren gesetzlichen Pflichten bestehen.
- Falls die Anfrage zu einer vertraglichen Korrespondenz gehört, gilt die allgemeine Aufbewahrungspflicht für Verträge (bis zu
7 Jahre gemäß § 132 BAO).
(e) Auftragsverarbeiter
- Falls zur Bearbeitung ein externer Dienstleister (z. B. technischer Support) nötig ist, geschieht dies ausschließlich auf Basis
eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO.
Artikel X. Stornierung
Abschnitt 10.01 Stornierung durch den Kunden
- Vor Beginn der Leistungserbringung: Der Kunde kann eine Stornierung des Vertrags beantragen. In diesem Fall ist ePatrol
berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Auftragswerts zu erheben. - Nach Beginn der Leistungserbringung: Eine Stornierung ist nur nach individueller Vereinbarung möglich. Bereits erbrachte
Leistungen und entstandene Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde hat das Entgelt für die restliche
Vertragsdauer (bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin) zu bezahlen.
Abschnitt 10.02 Vertragsrücktritt durch ePatrol
Im Falle eines berechtigten Vertragsrücktritts durch ePatrol (aus einem vom Kunden veranlassten Grund) behält sich ePatrol
das Recht vor, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.
Artikel XI. Wartung und Schulung
Abschnitt 11.01 Schulung
Einschulung: Die Ersteinschulung bis zu einer Dauer von max. 45 Minuten ist kostenlos. Sie erfolgt, sofern die Hardware von
ePatrol vor Ort installiert wird, vor Ort unmittelbar nach der Installation, und in allen anderen Fällen Online (zB via Videocall).
Eine nachfolgende Fragerunde binnen weiterer 4 Wochen online (zB via Videocall) ist, für die maximale Dauer von 30
Minuten, ebenfalls kostenlos. Jede weitere bzw. darüber hinausgehende Schulungszeit / Beratung wird je begonnene Stunde
laut jeweils aktueller Preisliste zusätzlich verrechnet und, sofern die Schulung auf Wunsch des Kunden vor Ort erfolgt,
zuzüglich einer Anfahrtspauschale lt. aktueller Preisliste.
Abschnitt 11.02 Wartung und Zusatzleistungen
Die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen umfassen ausschließlich die grundlegenden Serviceleistungen. Insbesondere
folgende Leistungen sind nur gegen gesonderte Vergütung verfügbar:
- Systemanpassungen, die aufgrund gesetzlicher Änderungen erforderlich sind.
- Individuelle Softwareanpassungen oder Schnittstellenprogrammierungen.
- Datenwiederherstellungen nach einem Systemabsturz, sofern diese nicht auf ein Verschulden von ePatrol zurückzuführen
sind. - Erweiterte technische Beratung oder Schulungen.
Die Abrechnung solcher Zusatzleistungen erfolgt gemäß der jeweils gültigen Preisliste von ePatrol.
Artikel XII. Nutzung und Rechte an Software und Hardware
Abschnitt 12.01 Updates und neue Versionen
ePatrol stellt regelmäßig Updates und neue Versionen der Software bereit, um den
Funktionsumfang zu erweitern, Sicherheitslücken zu schließen oder gesetzliche Anforderungen zu
erfüllen.
- Der Kunde ist verpflichtet, diese Updates zu installieren, um die ordnungsgemäße
- Nutzung der Dienstleistungen sicherzustellen.
- ePatrol behält sich vor, den Support für ältere Softwareversionen einzustellen, sofern
ein Update bereitgestellt wurde.
Abschnitt 12.02 Rechte an der Software und Dokumentation
Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Software, der Dokumentation und der Plattform
verbleiben bei ePatrol oder dessen Lizenzgebern.
- Kein Erwerb von Eigentumsrechten: Mit Abschluss des Vertrages erwirbt
der Kunde keine Eigentumsrechte an der Software, Plattform oder Hardware, sondern lediglich die in diesen AGB
eingeräumten Nutzungsrechte.
- Schutz der Rechte: Der Kunde ist verpflichtet, alle Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder andere Schutzrechte
unverändert beizubehalten.
Abschnitt 12.03 Haftung des Kunden bei Verstößen
Verletzt der Kunde die Nutzungsbedingungen, ist er verpflichtet, ePatrol Schad- und klaglos zu halten. Dies umfasst
insbesondere Ansprüche Dritter, die aufgrund der vertragswidrigen Nutzung der Software oder Hardware geltend gemacht
werden.
Artikel XIII. Teststellungen und Sonderregelungen
Abschnitt 13.01 Teststellung von Geräten
ePatrol bietet Kunden die Möglichkeit, GPS-Tracker und andere Geräte im Rahmen einer kostenlosen Teststellung für einen
begrenzten Zeitraum auszuprobieren.
- Testdauer: Die maximale Dauer der Teststellung beträgt 14 Tage, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
- Leistungen während der Teststellung: Während der Testphase erhält der Kunde Zugriff auf alle wesentlichen Funktionen
der Plattform und der Hardware.
Abschnitt 13.02 Rückgabe der Testgeräte
Nach Ablauf der Testphase ist der Kunde verpflichtet, die Testgeräte unverzüglich und auf eigene Kosten an ePatrol
zurückzusenden.
- Frist für die Rückgabe: Die Rückgabe muss spätestens 7 Tage nach Ende der Testphase erfolgen.
- Verzögerungen: Erfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht, ist ePatrol berechtigt, dem Kunden die Testgeräte in Rechnung zu
stellen. Der Preis entspricht dem regulären Kaufpreis der Geräte.
Abschnitt 13.03 Verantwortung des Kunden während der Teststellung
Der Kunde haftet während der Testphase für alle Schäden oder Verluste an den bereitgestellten Geräten, die durch
unsachgemäße Nutzung, Nachlässigkeit oder andere nicht bestimmungsgemäße Handlungen entstehen.
Abschnitt 13.04 Kauf nach Teststellung
Entscheidet sich der Kunde nach der Testphase für den Kauf der Geräte, gelten die regulären Vertragsbedingungen und
Preise, wie sie im Angebot von ePatrol festgelegt sind.
Abschnitt 13.05 Ausschluss von Ansprüchen bei Teststellungen
Während der Testphase übernimmt ePatrol keine Garantie oder Haftung für die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der
Plattform oder Hardware. Eventuelle Ausfälle während der Teststellung begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz
oder Verlängerung der Testphase.
Artikel XV. Schlussbestimmungen
Abschnitt 14.01 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als
vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für eventuelle
Vertragslücken.
Abschnitt 14.02 Schriftformerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie sonstige vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht
schriftlich bestätigt wurden.
Abschnitt 14.03 Änderungen von Kundendaten
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen oder geschäftlichen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-
Adresse, Zahlungsinformationen) unverzüglich schriftlich an ePatrol zu melden.
- Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, haftet er für alle daraus entstehenden Nachteile, wie z. B. nicht zugestellte
Rechnungen oder Mahnungen.
Abschnitt 14.04 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Informationen, Kundenkommunikation und Vertragsbedingungen werden in deutscher
Sprache bereitgestellt.
Abschnitt 14.05 Anwendbares Recht
Für alle Verträge zwischen ePatrol und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss
der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
Abschnitt 14.06 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht
am Sitz von ePatrol in 4060 Leonding, Österreich.
Abschnitt 14.07 Referenznennung und Pressemeldungen
- Referenznennung: ePatrol ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunde zu nennen, insbesondere durch die Verwendung
des Firmennamens oder Firmenlogos in Referenzlisten, Präsentationen oder auf der Website, sofern der Kunde dem nicht
ausdrücklich widerspricht. - Ein solcher Widerspruch kann jederzeit schriftlich erfolgen.
- Veröffentlichung von Erfolgsgeschichten: ePatrol darf Informationen über den Vertragsabschluss und den erfolgreichen
Einsatz der Produkte oder Dienstleistungen in Pressemitteilungen, Fallstudien, in Katalogen und Broschüren, auf der
Website oder Social-Media-Beiträgen veröffentlichen. - Widerspruchsrecht:
- Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
- Nach Eingang des Widerspruchs wird ePatrol die Referenznennung innerhalb eines angemessenen Zeitraums entfernen
(sofern und soweit dies durch ePatrol, ohne die Mitwirkung Dritter und ohne Vernichtung von bereits gedruckten Materialien
möglich ist).
ePatrol e.U.
Leonding, 05.05.2025